Stand Schutzverordnung

Der Regierungsrat bestätigt mit Entscheid vom 3. Oktober 2001 die Seeschutzzonen am Pfäffikersee

Der Regierungsrat hat anfangs Oktober 2001 die eingereichten Rekurse in Sachen "Seeschutzzonen" behandelt. In seinem Entscheid hat er die mit der Schutzverordnung erlassenen Seeschutzzonen grundsätzlich bestätigt. Die von den verschiedenen Rekurrenten eingebrachten Begehren um Aenderung der Schutzverordnung wurden mit einer Ausnahme alle abgelehnt.

Diese Aenderung betrifft den Seeabschnitt um das Gebiet "Böschen" beim Strandbad Auslikon. Das gemäss Schutzverordnung erlaubte Befahren des Bereichs A für die Patentfischer jeweils in der Zeit vom 15. August bis 19. November wird aus Naturschutzgründen und wegen der angezweifelten Durchsetzbarkeit dieser zu differenzierten Ausnahmeregelung aufgehoben und muss durch eine ganzjährige Sperre - wie in der angrenzenden Auslikerbucht - ersetzt werden.

Wenn gegen diesen Entscheid keine weiteren Rechtsmittel ergriffen werden (Weiterzug an das Verwaltungsgericht), wird die BUK - Beratende Umsetzungskommission - demnächst mit ihrer Arbeit starten können und im Frühjahr 2002 sollen die rechtsverbindlichen Seeschutzzonen mit Bojen markiert werden.

P. Meier, Fachstelle Naturschutz